Änderung des Personenstandsgesetzes 01.11.2013
Zum 01. November 2013 ist die Änderung des Personenstandsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland rechtskräftig. Seit diesem Datum wird das Geschlecht eines neugeborenen Kindes im Geburtenregister offen gelassen, wenn das Geschlecht dieses Kindes nicht erkennbar ist.
Diese Änderung wird kontrovers diskutiert. Manche feiern die Einführung eines dritten Geschlechts, was so nicht ganz richtig ist, für viele ist es ein erster Schritt, dem noch einiges folgen muss, einzelne Stimmen verurteilen diese Änderung als irrelevant und unnatürlich.
Intersexuelle Menschen e.V. begreift diese Gesetzesänderung als ersten Schritt in die richtige Richtung, wird doch die Existenz von intersexuellen Menschen damit anerkannt. Offen bleibt jedoch, ob diese Kinder sich irgendwann doch für eins der bisher gültigen Geschlechter entscheiden müssen und wann. Können diese Menschen einfach ohne Geschlechtseintrag bleiben? Was ändert sich für die erwachsenen intersexuellen Menschen, die immer noch mit einem falschen Geschlechtseintrag leben müssen? Wie können sich Kinder und Jugendliche entscheiden, bei denen Intersexualität erst später entdeckt wird?
Auch ein Verbot von geschlechtsherstellenden, geschlechtszuweisenden Operationen ist für Intersexuelle Menschen e.V. längst überfällig. Diese Operationen sind irreversibel und bringen mehr Probleme mit sich als sie scheinbar lösen.
Nachfolgend haben wir eine Linkliste einiger Artikel, Reportagen, Videos zusammengestellt, die in der nationalen und Internationalen Presse erschienen sind:
Deutschsprachige Artikel:
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Englischsprachige Artikel:
Anderssprachige Artikel:
Diese Artikel spiegeln nicht alle die Meinung von Intersexuelle Menschen e.V. wider. Sie sind ein Auszug der öffentlichen Meinung.