CEDAW Parallelbericht 2023
Im Mai 2023 findet die Anhörung der Bundesrepublik Deutschland vor dem CEWDAW-Ausschuss anlässlich des neunten CEDAW-Staatenberichts in Genf statt. Die Bundesregierung muss regelmäßig einen Bericht zur Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW erstellen. Zu dieser Anhörung können zivilgesellschafltiche Akteur*innen auch eigene Parallelberichte zum Staatenbericht erstellen und der Bundesregierung und dem Ausschuss übergeben.
In Deutschland setzt sich die CEDAW-Allianz für die Umsetzung der Frauenrechtskonvention ein. Wir sind seit vielen Jahren ein Teil der Allianz und haben am Parallelbericht der Allianz mitgewirkt. Außerdem haben einen eigenen Parallelbericht zum Staatenbericht erstellt, der die Bedarfe von intergeschlechtlich geborenen Menschen und insbesondere von XY-Frauen in den Blick nimmt. Unser Parallelbericht ist auf Deutsch und auf Englisch verfügbar. Die Übergabe an die Bundesregierung erfolgte am 21. April in Berlin.