Stellungnahme: Selbstbestimmungsgesetz
Nach langer Wartezeit wurde nun ein Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag veröffentlicht. Wir begrüßen den Entwurf als solchen, da durch ihn gesetzliche Regelungen geschaffen werden sollen, die den Vorgang der Personenstands- und Vornamensänderung für trans und intergeschlechtliche Personen vereinheitlichen sollen. Diese Vereinheitlichung sollte vor allem Rechtssicherheit für trans und intergeschlechtliche Personen schaffen. Der aktuell vorliegende Referent*innen-Entwurf erfüllt dieses Ziel aus unserer Sicht jedoch nur teilweise.
Wir begrüßen, dass zukünftig die Personenstands- und Vornamensänderung ohne pathologisierende Atteste möglich sein soll. Dadurch wird intergeschlechtlichen Personen, die sich nicht mit ihrem bei Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrag identifizieren, das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung zugänglicher gemacht. Die bisherige Möglichkeit der Personenstands- und Vornamensänderung über §45b PStG war nur mit einem medizinischen Attest oder einer eidesstattlichen Erklärung möglich, was insbesondere für durch das medizinische System traumatisierte intergeschlechtliche Personen eine unzumutbare Härte darstellte. Deshalb befürworten wir die im Referent*innen-Entwurf vorgesehene Regelung einer Änderung, die allein auf der Selbstauskunft der jeweiligen Person basiert.
Wir möchten positiv hervorheben, dass der zukünftige Gesetzestext geschlechtsneutral formuliert ist und damit für alle intergeschlechtlichen Personen mit ihren verschiedenen Geschlechtsidentitäten Anwendung finden kann. Wir verstehen jedoch nicht, dass die Begründung des Gesetzestexts den Weg der geschlechtssensiblen Formulierungen stellenweise verlässt und in binäre Muster zurückfällt. Weiterhin ist in der Gesetzesbegründung ein klarer Fokus auf trans und nicht-binäre Menschen zu erkennen, der unserer Ansicht nach im Widerspruch zum Grundgedanken nach Vereinheitlichung der Rechtsnormen steht. Dadurch gewonnene Schlussfolgerung führen stellenweise zu einer Nichtbeachtung der Lebensrealität von intergeschlechtlich geborenen Menschen. In der Folge führt dies zu Fehleinschätzungen und Diskriminierungen und damit nicht zu Verbesserungen der Rechtslage, sondern zu Teilhabeausschlüssen. Dem Anspruch eines modernen, von Humanismus und Liberalität geprägtem Personenstandsgesetz wird der Referent*innen-Entwurf in der vorliegenden Form daher nicht gerecht.
Unsere vollständige Stellungnahme ist hier als PDF verfügbar und kann gerne heruntergeladen und geteilt werden.