„Als hätten Intersexuelle kein Geschlecht“

05. August 2016

Gemeinsame Pressemitteilung

Hannover/Schortens, 05. August 2016

Verbände kritisieren BGH-Entscheidung
„Als hätten Intersexuelle kein Geschlecht“

Die Bundesverbände Intersexuelle Menschen e.V. und Evangelische Frauen in Deutschland e.V. (EFiD) kritisieren das gestern bekannt gewordene Urteil des Bundesgerichtshofes zur Ablehnung eines dritten Geschlechts für intersexuelle Menschen. „Niemand bestreitet, dass es intersexuelle Menschen gibt, nur offiziell werden darf es nicht“, sagt Lucie Veith, Vorstand des Bundesverband Intersexuelle Menschen e.V. Dass das Personenstandsregister seit 2013 erlaube, die zugewiesene Geschlechtsidentität ‚weiblich‘ oder ‚männlich‘ streichen zu lassen, reiche nicht aus. „Da bleibt dann eine Leerstelle – als hätten intersexuelle Menschen kein Geschlecht!“ Jeder Mensch habe jedoch das verfassungsgemäße Recht auf die Anerkennung der eigenen Geschlechtsidentität. „Dieses Recht wird Intersexuellen verweigert und ihre Würde mit Füßen getreten“, so Veith.

„Das aktuelle BGH-Urteil ist eine Form der Diskriminierung“, sagt EFiD-Vorsitzende Susanne Kahl-Passoth. Es sei Aufgabe der Kirche, dazu beizutragen, Vorurteile abzubauen und Diskriminierung zu bekämpfen. „Jedem Menschen ist seine Geschlechtlichkeit als gute Gabe geschenkt worden. Intersexuelle sind doch keine Schöpfungspanne Gottes“, so die Theologin.

Im September soll eine Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil eingereicht werden – der Bundesverband Intersexuelle Menschen e.V. und die Evangelischen Frauen in Deutschland begrüßen diesen Schritt.

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