Bundestag verabschiedet Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschle

PRESSEMITTEILUNG | 26.03.2021

Am 25.03.2021 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. Durch das Gesetz sind Operationen und Behandlungen an intergeschlechtlich geborenen Kindern verboten, wenn sie nur der Angleichung an ein weibliches oder männliches Normgeschlecht dienen sollen. Sofern ein weiterer Grund hinzukommt, können Operationen durch ein gerichtliches Verfahren erlaubt werden.

Die Verabschiedung des Gesetzes ist ein weiterer Meilenstein hin zur Anerkennung von intergeschlechtlichem Leben in Deutschland. Der jahrzehntelange Kampf von intergeschlechtlichen Menschen für ihr Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit war teilweise erfolgreich. Die Signalwirkung ist eindeutig: Eingriffe dürfen nur nach der informierten Einwilligung der Person selbst erfolgen oder müssen gerichtlich genehmigt werden.

Dennoch weist das Gesetz einige Schwachstellen auf und bietet Umgehungspotenzial. Die Schutzwirkung des Gesetzes ist auf die Kinder begrenzt, die eine Diagnose aus dem Bereich „Variante der Geschlechtsentwicklung“ haben. Kinder ohne eine solche Diagnose können weiterhin operiert werden. Sinnvoll wäre es außerdem gewesen, das Verbot einer Auslandsumgehung klar zu regeln. Das von mehreren Expert*innen geforderte bundesweite Zentralregister zur Aufbewahrung der Patient*innenakten wurde aus Zeitgründen ebenfalls nicht eingeführt.

Optimistisch stimmt die angedachte Evaluierung des Gesetzes nach fünf Jahren, da so Schwachstellen bald erkannt werden und entsprechende Nachbesserungen vorgenommen werden können. Für die Evaluierung wäre ein Zentralregister hilfreich, wir hoffen daher, dass ein solches Register noch geschaffen wird. Positiv ist auch die beschlossene verlängerte Aufbewahrungsfrist für Patient*innenakten bei Behandlungen von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, da so der Zugang zu Akten erleichtert wird.

Eine umfangreichere Stellungnahme zum Gesetz wird in den nächsten Wochen auf unserer Homepage veröffentlicht. Wir stehen für Rückfragen unter vorstand@im-ev.de zur Verfügung.

Der Vorstand

Die Pressemitteilung ist hier als PDF abrufbar.

Neue Broschüre: Auswirkungen der Coronapandemie auf LSBTIQA+

PRESSEMITTEILUNG | 11.03.2021

Die Coronapandemie betrifft alle Bereiche des menschlichen Zusammenlebens. Sie wirkt als Brennglas für die Probleme unserer Gesellschaft: Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten verschärfen sich. Menschen, die schon vorher sozial benachteiligt waren, sind von den Einschränkungen in der Pandemie stärker betroffen und haben weniger Ressourcen, mit den teils gravierenden Auswirkungen der Pandemie umzugehen.

Lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche, queere und asexuelle Personen (LSBTIQA+) sind durch die Pandemie und damit einhergehende politische Maßnahmen und gesellschaftliche Veränderungen mit besonderen Herausforderungen und Härten konfrontiert. Diese auch im Hinblick auf die kommende Bundestagswahl zu untersuchen und sichtbar zu machen, ist das Ziel der neuen gemeinsamen Broschüre der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, des Bundesverband Trans*, Intergeschlechtliche Menschen e. V. und des Lesben- und Schwulenverbands.

Die vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mitfinanzierte Broschüre “Auswirkungen der Coronapandemie auf lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche, queere und asexuelle Personen in Deutschland” ist hier zum Download erhältlich und kann kostenfrei, solange der Vorrat reicht, unter gs@im-ev.de bestellt werden.

Die Broschüre basiert auf mehreren Fachgesprächen mit Expert_innen aus verschiedenen Bereichen sowie einer Befragung von LSBTIQA+ Organisationen und Initiativen. Dabei haben wir vier große Themenbereiche identifiziert: Communitystrukturen, Gesundheit, Lockdown und Kontaktbeschränkungen sowie gesellschaftliche Debatten und Agenda Setting

Mit dieser Broschüre wollen wir Entscheidungsträger_innen in Politik und Verwaltung in Bund, Land und Kommunen motivieren und auffordern, die Auswirkungen der Pandemie auf unterschiedliche Gruppen in den Blick zu nehmen. Es gilt, mit LSBTIQA+ Communityvertreter_innen ins Gespräch zu kommen und mit ihnen kurz- und langfristige Lösungsansätze zu erarbeiten.

 

Der Vorstand

 

Die Pressemitteilung ist hier als PDF abrufbar.

Expert_innen: Nachbesserungen für mehr Kinderschutz dringend erforderlich

PRESSEMITTEILUNG | 21.01.2020
Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung

 

Am 13. Januar 2021 diskutierten acht Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestags im Rahmen einer öffentlichen Anhörung über das „Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“. Durch das Gesetz sollen die Rechte von intergeschlechtlichen Kindern gestärkt werden. Behandlungen und Operationen, die eine Angleichung an ein weibliches oder männliches Normgeschlecht zur Folge haben können, sollen ohne ihre Einwilligung nur noch eingeschränkt möglich sein. Die Mehrheit der Sachverständigen war der Ansicht, dass der Gesetzesentwurf generell zu begrüßen ist, aber erhebliches Verbesserungspotential aufweist.

Der Entwurf sieht vor, dass Operationen, die nicht aus einer akuten medizinischen Notwendigkeit heraus erfolgen, zukünftig durch das Familiengericht genehmigt werden müssen. Prof. Dr. Katharina Lugani (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) kritisierte den Schutzrahmen des Gesetzes als zu gering. Im Vergleich zum Referentenwurf aus dem Februar 2020 ist es nach dem aktuellen Entwurf beispielsweise nicht mehr notwendig, Operationen nachträglich genehmigen zu lassen, die zur Abwendung von Lebensgefahr erfolgen.

Die Genehmigung für Operationen kann, laut Entwurf, durch eine positive Stellungnahme einer interdisziplinären Kommission in einem verkürzten Verfahren eingeholt werden. Claudia Kittel (Deutsches Institut für Menschenrechte) merkte an, dass ein solches Verfahren ohne Verfahrensbeistand und ohne Anhörung des Kindes bedenklich sei. Die Zusammensetzung der Kommission sollte nach Ansicht der Expert_innen ebenfalls überdacht werden. Prof. Dr. Katinka Schweizer (Medical School Hamburg) schlug beispielsweise vor, die Leitung der Kommission einer unabhängigen Person zu übertragen. Mehrere Sachverständige forderten, die Kommission um eine_n Medizinethiker_in zu erweitern. Für eine unabhängige Entscheidungsfindung sei es weiterhin notwendig, dass die Kommissionsmitglieder aus unterschiedlichen Krankenhäusern kommen. Die Kinder-Endokrinologin Prof. Dr. Annette Richter-Unruh (Ruhr-Universität Bochum) forderte, dass Operationen nur nach zwei kommissionellen Stellungnahmen erlaubt sein sollten, die im Abstand von sechs Monaten erstellt wurden. Mehrere Sachverständige regten zudem an, dass eine unabhängige Beratung der Eltern (und des Kindes) Voraussetzung für die Genehmigung eines Eingriffs wird und sprachen sich für ein generelles Verbot von „Bougieren“ als Behandlungspraxis aus.

Bessere Evaluierung durch bundesweites Zentralregister

Ein weiterer wichtiger Punkt in der Debatte war die Einführung eines Zentralregisters, für die sich ebenfalls mehrere Sachverständige aussprachen. Prof. Dr. Konstanze Plett (Universität Bremen) und Dr. Ulrike Klöppel (Humboldt-Universität zu Berlin) machen in ihren Stellungnahmen konkrete Vorschläge für die Inhalte eines solchen Registers und betonen zudem die Wichtigkeit des Registers für die angestrebte Evaluierung. Die Evaluierung soll nach ihrer Ansicht nicht erst nach zehn Jahren, sondern bereits früher erfolgen. Sie betonten außerdem, dass die Verjährungsfristen im Straf- und Zivilrecht bei Verstößen gegen das Gesetz entsprechend angepasst werden müssen, um eine Strafverfolgung ermöglichen zu können.

Abweichende Meinungen vertraten Dr. Oliver Blankenstein (Kinderendokrinologe an der Charité Berlin) und Wiebke Pühler (Bundesärztekammer). Blankenstein zweifelte die Zugehörigkeit des Androgenitalen-Syndroms (AGS) zu Varianten der Geschlechtsentwicklung an und forderte, dass eine bestimmte Behandlungsform weiterhin erlaubt sein müsse: Die Korrektur eines Sinus urogenitalis. Wiebke Pühler argumentierte, dass sich der medizinische Konsens in den vergangenen Jahren gewandelt habe und Operationen an intergeschlechtlichen Kindern heute nicht mehr leichtfertig durchgeführt werden. Wiebke Pühler zufolge sollte daher zunächst überprüft werden, ob die aktuelle Behandlungspraxis bei den betroffenen Kindern auch im späteren Leben auf Zustimmung stößt. Prof. Dr. Annette Richter-Unruh hingegen betonte die Notwendigkeit des Gesetzes, da die aktuell gültigen Behandlungsleitlinien nicht verbindlich seien.

Selbstvertretungsorganisation ist positiv gestimmt, fordert aber Nachbesserungen

Intersexuelle Menschen e.V. begrüßt die vielen konstruktiven Vorschläge, die im Rahmen der Anhörung gemacht wurden, um die Rechte von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung zu stärken. Wir sind positiv gestimmt, dass die Erkenntnisse der Anhörung bei den zuständigen Politiker_innen zu neuen Einsichten geführt haben, die nun zeitnah zu Änderungsanträgen der Fraktionen führen werden. Der Schutz von noch nicht einwilligungsfähigen Kindern vor genitalverändernden Operationen ist zu priorisieren. Wir möchten besonders die Notwendigkeit einer verpflichtenden, unabhängigen Beratung der Eltern (und des Kindes) vor einer Operation betonen.  Die Einführung eines bundesweiten Zentralregisters, in dem alle Operationen an den Genitalien von Kindern erfasst und aufbewahrt werden, ist zwingend erforderlich. Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass auch die Umgehung des Gesetzes durch den Gang ins europäische Ausland verboten werden muss.

Die Selbstvertretungen intergeschlechtlich geborener Menschen verbinden mit diesem Gesetz die Wahrung des Rechts auf körperliche und seelische Unversehrtheit und die Wiederherstellung der Menschenwürde. Das Gesetz kann für intergeschlechtliche Menschen die Freiheit schaffen, selbst entscheiden zu können, wie sie leben wollen. Intersexuelle Menschen e.V. erwartet ein eindeutiges Zeichen an die Gesellschaft, um deutlich zu machen, dass genitalverändernde Operationen an nicht-einwilligungsfähigen Kindern nicht leichtfertig durchgeführt werden dürfen.

Der Vorstand

Kontakt: vorstand@im-ev.de

Die Pressemitteilung ist hier als PDF abrufbar.

Stellungnahme: Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung

Am 17. Dezember 2020 wird im Bundestag in Erster Lesung über ein „Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ beraten. Dieses Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, weist aber unserer Ansicht nach einige Verbesserungsmöglichkeiten auf. Wir haben unsere Stellungnahme hier als PDF veröffentlicht:

https://im-ev.de/pdf/2020-12-02-Stellungnahme-zum-weiteren-Gesetzgebungsverfahren.pdf

 

Ergebnisse der Follow Up-Studie Hoenes, Januschke, Klöppel 2019

20. Februar 2019

Die aktuellen Ergebnisse der Follow Up-Studie zur Häufigkeit normangleichender Operationen „uneindeutiger“ Genitalien im Kindesalter (Hoenes, Januschke, Klöppel 2019) fordern sofortiges Handeln auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene

Auf Grundlage der ersten, von Dr. Ulrike Klöppel 2016 veröffentlichten statistischen Sekundäranalyse der fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik (DRG-Statistik), die sich auf den Erhebungszeitraum 2005 – 2014 bezieht, erweitert diese am 01.02.2019 von der Ruhr Universität Bochum veröffentlichte Follow Up-Studie (Erhebungszeitraum 2005 – 2016) den Erkenntnisgewinn, welche insbesondere die Notwenigkeit der sofortigen Umsetzung der bereits deutlich formulierten Forderung der rechtlichen Regelung eines Verbotes von kosmetischen Operationen an intersexuellen Kindern unumgänglich macht1, so dass an diesen Kindern in nicht-einwilligungsfähigem Alter der Schutz der Menschenrechte sichergestellt wird2.

Diese vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderte Studie, die sich mit der Fragestellung beschäftigt, ob ein Rückgang der Häufigkeit feminisierender oder maskulinisierender Genitaloperationen an Kindern unter zehn Jahren zu verzeichnen ist, bei denen aus medizinischer Sicht eine „Inkongruenz“ der Genitalien, Gonaden oder Geschlechtschromosomen vorliegt, wurde unter Federführung von Dr. Josch Hoenes, Dr. Eugen Januschke, Dr. Ulrike Klöppel durchgeführt.

Nachdem einerseits 2007 die Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin (DGKJ) sich zum ersten Mal distanzierend zu rein kosmetisch begründeten Eingriffen äußerte und der Deutsche Ethikrat 2012 sowie die Bundesärztekammer 2015 deutlich zur Zurückhaltung bei der Indikationsstellung für Genitalplastiken im Kindesalter sowie zu einem Aufschub solcher Eingriffe bis zur Einwilligungsfähigkeit des/ der Betroffenen mahnten (sog. full consent policy)3, und andererseits die 2016 veröffentlichte Behandlungsleitlinie „Varianten der Geschlechtsentwicklung“4 fordert, dass Indikationen zu normangleichenden Geschlechtsoperationen restriktiv zu stellen sind, und in ihrer Präambel unter anderem postuliert, dass Varianten der Geschlechtsentwicklung keine Krankheit sind, so dass folgerichtig nicht über deren Heilbarkeit nachzudenken notwendig ist, sowie dass das altherkömmliche dichotome Menschenbild zu überprüfen und zu erweitern ist, ließ schlussfolgern, dass in den vergangenen rund zehn Jahren die Häufigkeit feminisierender oder maskulinisierender Genitaloperationen an Kindern unter zehn Jahren abgenommen hat.

Untermauert wurde diese Schlussfolgerung durch die in der Follow Up-Studie aufgeworfene Hypothese, dass die Gesamtzahl der Genitaloperationen bei VG-Diagnosestellung (VG = Varianten der Geschlechtsentwicklung) abnimmt, sofern die geforderte restriktive Indikationsstellung befolgt wird und folglich Genitaloperationen wegen psychosozialer Gründe ausgeschlossen würden.

Beide Expertisen der Jahre 2016 und 2019 widerlegen allerdings diese theoretische Schlussfolgerung sowie Hypothese, was die Follow UP-Studie in der Darstellung ihres Gesamtergebnisses verdeutlicht: Die Häufigkeit feminisierender oder maskulinisierender Genitaloperationen an Kindern unter zehn Jahren ist im Verhältnis zur Zahl der Kinder mit Diagnosen des Spektrums der „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ (VG-Diagnosen) zwischen 2005 und 2016 relativ konstant geblieben. Für das Jahr 2016 belegt die Studie Ergebnisse, die verdeutlichen, dass die Häufigkeit sogar über dem Mittelwert des Erhebungszeitraumes gestiegen ist (Mittelwert der Anzahl der jährlichen OP: 1871, Anzahl der OP 2016: 2079).

Somit bestätigen die Ergebnisse beider Studien die Beobachtungen in den Beratungs- und Selbsthilfegesprächen innerhalb der selbsthilfezentrierten Versorgungsangebote des Bundesverbandes Intersexuelle Menschen e.V. und überraschen nicht.

Ergänzend ist bei Betrachtung der Follow Up-Studie zu erwähnen, dass die Häufigkeit „maskulinisierender“ Genitaloperationen im gesamten Erhebungszeitraum durchgehend um ein Vielfaches höher war als die Häufigkeit feminisierender Genitaloperationen; im Jahr 2016 wurden 2033 „maskulinisierende“ Genitaloperation im Verhältnis zu 46 feminisierenden Genitaloperationen durchgeführt (entspricht dem Faktor: 44,2).

Allein dieser Sachverhalt wirft für den Bundesverband Intersexuelle Menschen e.V. weitere bestürzende Fragen auf, die hypothetisch mit kulturellen und religiösen Kontexten und Überzeugungen auf Seiten der verantwortlichen Ärzt_innen sowie der betroffenen Eltern/Erziehungsberechtigten korrelieren (können). Für eine Bestätigung oder Widerlegung dieser Hypothese bedarf es allerdings weiterführender Studien.

Die beunruhigenden Ergebnisse beider Studien verdeutlichen eindrücklich, dass dringender Handlungsbedarf auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene besteht, und lässt somit unumgänglich Forderungen unterstreichen, für die der Bundesverband Intersexuelle Menschen e.V. sich intensiv und engagiert auf Landes- und Bundesebene einsetzt, um Kinder mit intergeschlechtlichen Potenzialen vor nicht notwendigen medizinischen Maßnahmen zu schützen, ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit zu wahren sowie diesen Kindern ein geschütztes und selbstbestimmtes Erwachsenwerden und Leben zu garantieren:

1. rechtliche Regelung eines sofortigen Verbotes von kosmetischen Operationen an Kindern mit einer VG-Diagnose5, die Grenzen setzt und somit Sicherheit schafft;
2. flächendeckende Unterstützungs- und Beratungsangebote für intersexuelle/intergeschlechtliche Menschen (durch Peer-Beratung und durch interdisziplinäre Teams6);
3. flächendeckende Unterstützungs- und Beratungsangebote für Eltern/Erziehungsberechtigte7;
4. Erweiterung der medizinischen Kompetenzzentren um institutionalisierte professionelle Beratung8, auch für die behandelnde Ärzteschaft9;
5. umfassende Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel eines offeneren und toleranteren gesellschaftlichen Umgangs mit geschlechtlicher Vielfalt;
6. Berücksichtigung und Implementierung der Intergeschlechtlichkeit im Rechtswesen;
7. Berücksichtigung und Implementierung der Intergeschlechtlichkeit in Aus- und Weiterbildung;
8. Stärkung der Vertretungsstrukturen auf Bundesebene mit einer vorübergehenden geschlechtergerechten staatlichen Förderung.

1 vgl. Sabisch, Studie „Intersexualität in NRW“ 2017.
2 vgl. Third International Intersex Forum 01.12.2013.
3 vgl. Deutscher Ethikrat 2012: 174; vgl. Bundesärztekammer 31.01.2015.
4 vgl. Deutsche Gesellschaft für Urologie et al. 07.2016: 6 (AWMF-Leitlinie 174/001).
5 Umsetzung und Anwendung der Kinderrechtskonvention in Deutschland, Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 25.09.2017, Seite 8: „Art. 3 Abs. 1 KRK begründet jedenfalls eine objektive Pflicht staatlicher Stellen, bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen. Dies ergibt sich aus dem Normtext, der die staatlichen Akteure als Verpflichtete anspricht.“.
6 vgl. Ergebnis der Expertendiskussion zur Konsensus-Konferenz in Chicago 2005, vgl. AWMF-Leitlinie 174/001.
7 vgl. Ergebnis der Expertendiskussion zur Konsensus-Konferenz in Chicago 2005, vgl. AWMF-Leitlinie 174/001.
8 vgl. Sabisch 2017.
9 vgl. Hoenes et al 2019.

Link zur Studie:

https://omp.ub.rub.de/index.php/RUB/catalog/book/113

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CEDAW Alternativbericht wird am 14.12.2016 an die Bundesregierung übergeben

13. Dezember 2016

Die Belange intergeschlechtlicher Menschen ist ein Querschnittsthema in dem gemeinsamen Bericht an den UN-Ausschuss.

Intersexuelle Menschen müssen endlich in den vollen Genuss der Menschenrechte kommen. Die körperliche Unversehrtheit und das Recht der Selbstbestimmung ist zu gewährleisten. Unser Dank geht an alle Menschen und  Organisationen, die unsere Arbeit bis hierher unterstützt haben.

Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik: Bundesregierung zum Handeln aufgefordert!

Morgen übergibt die CEDAW-Allianz offiziell der Bundesregierung ihren Alternativbericht. Er bezieht sich auf den kombinierten siebten und achten Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW).

Der Alternativbericht setzt sich kritisch mit den Themen Bildung und Rollenstereotype, Erwerbsleben, Teilhabe und Gender Budgeting, Gewalt gegen Frauen, Gesundheit und Internationales auseinander. Die zentrale Kritik lautet: Die Bundesregierung hat im Berichtszeitraum keine konsistente zielorientierte Gleichstellungspolitik verfolgt; die gesetzlichen Grundlagen sind in ihrer Reichweite begrenzt und bieten keinen umfassenden Schutz vor Diskriminierung.

Auf Initiative des Deutschen Frauenrats schlossen sich im November 2015 zivilgesellschaftliche Organisationen zur CEDAW-Allianz zusammen. Die 38 Allianz-Mitglieder eint ihr frauen- und gleich-stellungspolitisches sowie ihr menschenrechtliches Engagement. Das gemeinsame Ziel ist die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur „Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ (CEDAW) in Deutschland. In einem intensiven Diskussionsprozess hat die Allianz dem
CEDAW-Ausschuss ihre politische Sicht der Situation in Deutschland dargelegt und ihre Forderungen formuliert. Mit dem umfangreichen Bericht fordert sie die Bundesregierung zu einer konsequenten Umsetzung des UN-Übereinkommens auf.

„Die Ergebnisse des Alternativberichts zeigen: Gleichstellung zu erreichen und Diskriminierung zu beseitigen erfordert entschlossenes politisches Handeln und Akteur*innen, die die notwendigen Prozesse befördern und kritisch begleiten Und das nicht nur in Deutschland, sondern überall dort, wo der Rechtspopulismus mit seiner rassistischen, frauen- und genderfeindlichen Agenda auf dem Vormarsch ist. Die CEDAW-Allianz hat die dafür erforderlichen Maßnahmen aufgezeigt,“ sagte Susanne Kahl-Passoth, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, anlässlich der Veröffentlichung des CEDAW-Alternativberichts.

Der Alternativbericht liegt seit Anfang Dezember dem UN-CEDAW-Ausschuss vor, der die Einhaltung des Übereinkommens überwacht.

Der CEDAW-Alternativbericht als Download (pdf)

Die Website der CEDAW-Allianz: www.cedaw-allianz.de

Die Pressemitteilung als Download (pdf)

Die CEDAW-Allianz:

agisra e. V.; Aktionsbündnis muslimischer Frauen in Deutschland e. V.; Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen – ASF; AWO Bundesverband e. V.; BAG – Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsbeauftragter; KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e. V.; bff – Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe/ Frauen gegen Gewalt e. V.; Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst; Bundesverband TRANS* e. V. i. Gr.; DaMigra e. V. – Dachverband der Migrantinnenorganisationen; Demokratischer Frauenbund e. V.; Deutscher Frauenrat e. V. (DF); Deutscher Frauenring e. V.; Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB); Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb); Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband; Feministisches Institut Hamburg; FIAN Deutschland e. V.; Frauenbrücke Ost-West e. V.; Frauenhauskoordinierung e. V.; Frauenpolitischer Runder Tisch Magdeburg; Fußball und Begegnung e.V./DISCOVER FOOTBALL; Gender Mainstreaming Experts International (GMEI); Initiative für einen geschlechtergerechten Haushalt in Berlin (GBI); Intersexuelle Menschen e. V. – Bundesverband; JUMEN – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland e. V.; Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) – Bundesverband; Marie-Schlei-Verein e. V.; Mother Hood e. V.; Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.; pro familia Landesverband Berlin e. V.; Soroptimist International Berlin-Mitte/Landesfrauenrat Berlin e. V.; Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD); Union deutscher Zonta Clubs; UN Women Nationales Komitee Deutschland; ver.di – Bereich Genderpolitik; Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e. V.; Weibernetz e. V. – Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung; Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF).

„Als hätten Intersexuelle kein Geschlecht“

05. August 2016

Gemeinsame Pressemitteilung

Hannover/Schortens, 05. August 2016

Verbände kritisieren BGH-Entscheidung
„Als hätten Intersexuelle kein Geschlecht“

Die Bundesverbände Intersexuelle Menschen e.V. und Evangelische Frauen in Deutschland e.V. (EFiD) kritisieren das gestern bekannt gewordene Urteil des Bundesgerichtshofes zur Ablehnung eines dritten Geschlechts für intersexuelle Menschen. „Niemand bestreitet, dass es intersexuelle Menschen gibt, nur offiziell werden darf es nicht“, sagt Lucie Veith, Vorstand des Bundesverband Intersexuelle Menschen e.V. Dass das Personenstandsregister seit 2013 erlaube, die zugewiesene Geschlechtsidentität ‚weiblich‘ oder ‚männlich‘ streichen zu lassen, reiche nicht aus. „Da bleibt dann eine Leerstelle – als hätten intersexuelle Menschen kein Geschlecht!“ Jeder Mensch habe jedoch das verfassungsgemäße Recht auf die Anerkennung der eigenen Geschlechtsidentität. „Dieses Recht wird Intersexuellen verweigert und ihre Würde mit Füßen getreten“, so Veith.

„Das aktuelle BGH-Urteil ist eine Form der Diskriminierung“, sagt EFiD-Vorsitzende Susanne Kahl-Passoth. Es sei Aufgabe der Kirche, dazu beizutragen, Vorurteile abzubauen und Diskriminierung zu bekämpfen. „Jedem Menschen ist seine Geschlechtlichkeit als gute Gabe geschenkt worden. Intersexuelle sind doch keine Schöpfungspanne Gottes“, so die Theologin.

Im September soll eine Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil eingereicht werden – der Bundesverband Intersexuelle Menschen e.V. und die Evangelischen Frauen in Deutschland begrüßen diesen Schritt.

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Zwitter-Prozess: Chirurg in 2. Instanz verurteilt

04. September 2008

Christiane Völling teilt mit: Das Oberlandesgericht Köln hat die Berufung ihres Zwangsoperateurs einstimmig definitiv abgelehnt! Der Chirurg hatte die Intersexuelle am 12.8.1977 ohne ihre Einwilligung kastriert und ihr die inneren Geschlechtsorgane entfernt – ein bei mit nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen geborenen Menschen heute noch übliches menschenrechtswidriges Vorgehen. Am 6.2.2008 wurde der Chirurg deshalb vom Landgericht Köln zu einer Schmerzensgeldzahlung verurteilt.

Bereits am 30.6.2008 hatte der 5. Senat des OLG die Berufung wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg zurück gewiesen, worauf der Beklagte nach einer Fristerstreckung Gegenvorstellung erhoben hatte. Das OLG beschloss am 3.9.2008 einstimmig, die Berufung ohne mündliche Verhandlung zurück zu weisen. Der Beschluss ist nicht mehr anfechtbar.

Auch Christianes Anwalt Georg Groth bestätigte auf Anfrage:

„Nach § 522 Abs. 3 der Zivilprozessordnung ist diese Beschwerde nicht anfechtbar. Theoretisch könnte der Beklagte zwar noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen, was jedoch kaum Aussicht auf Erfolg hat. Da keine Verfassungsfragen tangiert wurden, wäre auch ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht abenteuerlich.“

Das Verfahren geht somit ans Landgericht zurück, wo nun über die Höhe des Schmerzensgeldes entschieden werden soll. Gefordert sind mindestens 100’000 Euro.

Christiane Völling:

„Ich kann es noch gar nicht richtig fassen nach dem ganzen Stress der letzten Monate. Ich bin gespannt, wie es weiter geht. Diese Zwangskastration ist eine Straftat.“

Christiane betonte insbesondere ihre Dankbarkeit gegenüber ihrem Anwalt Georg Groth, der ihr die Kosten für das Honorar und die Gerichtskosten vorstreckte.

Wir gratulieren Christiane ganz herzlich und freuen uns mit ihr!

Bleibt zu hoffen, dass alle Mediziner, die heute noch zwischengeschlechtliche Menschen ohne ihre Einwilligung kastrieren und an ihren Genitalien zwangsoperieren, sich dieses Urteil kräftig hinter die Ohren schreiben. Diese menschenrechtswidrigen Zwangsbehandlungen an intersexuellen Menschen müssen endlich aufhören! Bereits sind weitere Gerichtsverfahren in Vorbereitung, doch es ist noch ein langer Weg, bis die an Zwischengeschlechtlichen Jahrzehnte lang begangenen systematischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit endlich gesühnt und soweit wie noch möglich wieder gut gemacht sind.

Mit freundlichen Grüssen

Daniela Truffer
1. Vorsitzende Intersexuelle Menschen e.V.

www.intersexuelle-menschen.net

Diskriminierung intersexueller Sportlerinnen weltweit

06. August 2008

Heute noch werden intersexuelle Menschen im Sport diskriminiert. International und disziplinübergreifend bestehen keine verbindlichen Richtlinien, die intersexuelle Sportlerinnen davor schützen. Andererseits gibt es eine Reihe von Beispielen, wie intersexuelle Menschen schikaniert oder gar von Wettkämpfen ausgeschlossen werden. Aktuelle Beispiele sind die anlässlich der XXIX Olympischen Sommerspiele 2008 in Peking wieder eingeführten Testverfahren zur Geschlechtsbestimmung sowie die Rufmordkampagne gegen das aufstrebende deutsche Tennistalent Sarah Gronert.

Das letzte Mal wurden Gentests zur Geschlechtsbestimmung an Olympischen Spielen 1996 in Atlanta an 3600 Athletinnen durchgeführt. Dabei wurden sieben intersexuelle Sportlerinnen disqualifiziert, da sie trotz weiblichem Erscheinungsbild über einen männlichen Chromosomensatz XY verfügten (sogenannte Androgenresistenz). Erst nach aufreibenden und erniedrigenden Rekursverfahren konnten sie schliesslich doch noch teilnehmen.

Weniger Glück im Unglück hatten intersexuell geborene Sportlerinnen bei vielen anderen Wettkämpfen. So wurde der 27-jährigen indischen 800-Meter-Läuferin Santhi Soundarajan bei den Asien-Spielen 2006 nach einem erniedrigen öfffentlichen Verfahren nachträglich die Silbermedaille aberkannt. Soundarajan unternahm darauf einen Selbstmordversuch.

Aus demselben Grund wurde bereits 1967 die polnische Sprinterin Ewa Klobukowska von Wettkämpfen ausgeschlossen.

1980 wurde die spanische Hürdenläuferin Maria José Martínez Patino ebenfalls nach einem Gentest disqualifiziert. Erst acht Jahre später wurde sie 1988 wieder zu Wettkämpfen zugelassen.

Bei den Olympischen Spielen 2000 in Sydney wurde die intersexuell geborene brasilianische Judokämpferin Edinanci Silva zwar nicht von den Spielen ausgeschlossen, jedoch von einer unterlegenen Konkurrentin aufgrund ihres Geschlechts öffentlich diffamiert.

Ein ähnlicher Fall spielt sich im Augenblick in Deutschland ab. Die erfolgreiche Tennisspielerin Sarah Gronert sieht sich aktuell einer entwürdigenden Rufmordkampagne ausgesetzt, die sie jüngst zu einer öffentlichen Richtigstellung zu Handen der Presse zwang. Aufgrund der Belastung durch diese diskriminierenden und ihre Intimsphäre verletzenden Vorwürfe sieht sich die 22-jährige Sarah Gronert zur Zeit ausser Stande, ihre Karriere fortzusetzen und legt bis auf weiteres eine Pause ein. Es ist ungewiss, ob Sarah Gronert jemals wieder wird Wettkämpfe bestreiten können.

Intersexuelle Menschen e.V. solidarisiert sich mit Sarah Gronert und verurteilt die Diskriminierung von zwischengeschlechtlich geborenen Menschen im Sport aufs Schärfste. Sportverbände sowie Gesetzesgeber sind aufgefordert, diese menschenrechtswidrigen Diskriminierungen endlich international und disziplinübergreifend konsequent abzuschaffen.

Daniela Truffer
1. Vorsitzende Intersexuelle Menschen e.V.

www.intersexuelle-menschen.net

Schattenbericht CEDAW

22. Juli 2008

Eine Delegation von Intersexuelle Menschen e.V. präsentierte am Montag, den 21. Juli 2008 in einem offiziellen Hearing dem UN-Ausschuss CEDAW einen eigenen Schattenbericht und eine Forderungsliste. Der Ausschuss wird sich in seiner 43. Sitzung im Januar 2009 in Genf erneut mit dem Stand der Umsetzung der CEDAW-Vereinbarungen in Deutschland beschäftigen.

Intersexualität und Menschenrechte

Zwischengeschlechtliche Menschen werden systematisch medizinisch nicht notwendigen, traumatisierenden Zwangsbehandlungen unterworfen. Diese stellen einen erheblichen Verstoß gegen ihr Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde dar.

Intersexuelle Menschen e.V. fordert die vollständige Umsetzung und Anwendung der Menschenrechte auch für Intersexuelle. Unsere Anliegen dürfen nicht mehr länger ignoriert werden. Menschen mit einer Besonderheit der geschlechtlichen Entwicklung sind ein Teil unserer Gesellschaft und haben als gleichberechtigte Bürger ein Recht auf freie Entfaltung und Entwicklung.

Intersexuelle Menschen e.V. fordert alle Bundestagsfraktionen auf, dazu beizutragen, dass die „Fragen an die Bundesregierung“ im Schattenbericht von dieser auch beantwortet werden.

Schattenbericht CEDAW 2008

>>> online und als PDF unter www.intersex.schattenbericht.org

Intersexuelle Menschen e.V. in Zusammenarbeit mit XY-Frauen legen diesen eigenen Schattenbericht vor, weil sie sehr spezifischen Formen von Gewalt und Diskriminierungen ausgesetzt sind.

Intersexualität berührt eine Vielzahl universeller Menschen-, Frauen- und Kinderrechte. Der vorliegende Schattenbericht konzentriert sich auf die Darstellung von Menschenrechtsverletzungen in Bezug auf die mangelnde Umsetzung der in Artikel 1-5 (underlying principles of the CEDAW Convention: Equality, Non-Discrimination and State Obligation), Artikel 10 (Education), Artikel 12 (Health) und Artikel 16 (Marriage and Family) niedergelegten Rechte. Zudem macht der Schattenbericht einen Vorschlag zur öffentlichen Aufarbeitung dieser Menschenrechtsverletzungen.

In einem Anhang finden sich ausführliche Fallberichte und wissenschaftliche Arbeiten.

CEDAW betont in der Präambel „… dass alle Menschen frei und an Würde und Rechten gleich geboren sind, ohne irgendeinen Unterschied auf Grund des Geschlechts“. Dies gibt Anlass zur Hoffnung für intersexuelle Menschen und wird von den Betroffenen mit großer Anerkennung und in der Hoffnung auf Hilfe gewürdigt.

Forderungsliste Intersexuelle Menschen e.V.

Intersexuelle Menschen e.V. freut sich, zum ersten Mal eine umfassende Forderungsliste von betroffenen Menschen zur Verbesserung ihrer unwürdigen Situation und zur Beendigung der an ihnen immer noch täglich begangenen Menschenrechtsverletzungen vorstellen zu können.

Insbesondere wenden wir uns an – alle Bundestagsfraktionen – das Netzwerk Intersexualität – die medizinischen Fachgesellschaften DGKCH, DGE, DGU und DGGG mit der Aufforderung um Stellungnahme innert nützlicher Frist, was sie konkret zu tun gedenken, um unsere Forderungen zu verwirklichen.

Die Forderungsliste ist Bestandteil des Schattenberichts.

Mit freundlichen Grüssen

Daniela Truffer 1. Vorsitzende Intersexuelle Menschen e.V. www.intersexuelle-menschen.net