Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlicht die Empfehlungen einer unabhängigen Expertenkommision
Gleiche Rechte – gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
Mehr Schutz vor sexualisierter Belästigung am Arbeitsplatz, Abbau von Benachteiligungen trans*- und intergeschlechtlicher Menschen und ein effektives Gesetz zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern – das sind die Hauptforderungen der von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingesetzten unabhängigen Kommission „Gleiche Rechte – Gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts“. Die Kommission unter dem Vorsitz von Prof. Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, sowie dem Regierenden Bürgermeister von Berlin a.D, Klaus Wowereit, mahnte vor allem eine Stärkung der Rechte von Betroffenen an.
Die Kommission legte darüber hinaus einen besonderen Schwerpunkt auf Benachteiligungserfahrungen trans*- und intergeschlechtlicher Menschen. „Zwangsoperationen intergeschlechtlicher Kinder sind klare Menschenrechtsverletzungen und müssen aufhören. Und bürokratische Hürden bei Geschlechtsangleichungen und bei Namensänderungen sind für transgeschlechtliche Menschen eine Zumutung“, sagte Allmendinger.
„Viele Betroffene fühlen sich wehrlos und mit ihren Problemen alleine gelassen. Die Empfehlungen der Kommission zeigen, wie groß der Handlungsbedarf für den Staat, aber auch für die Tarifparteien ist“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders. „Jetzt geht es darum, sie umzusetzen – dafür zählen wir auf die Unterstützung von Politik und Tarifparteien. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat sich in den letzten fast zehn Jahren bewährt. Die Empfehlungen der Kommission zeigen aber, dass es Überarbeitungsbedarf gibt.“
Zu den Kommissionsmitgliedern zählten Fachleute aus der Wirtschaft, den Gewerkschaften, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft. Die unabhängige Kommission wurde im Rahmen des Themenjahres der Antidiskriminierungsstelle „Gleiches Recht. Jedes Geschlecht.“ einberufen.
Die wichtigsten Handlungsempfehlungen:
1. „Sexualisierte Belästigung in Erwerbsarbeit und Ausbildung“
2. „Diskriminierungsfreier Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt, insbesondere Trans* und Inter*“
Trans*- und intergeschlechtliche Menschen haben nach Angaben der Kommission im gesamten Lebensverlauf mit besonders starken Benachteiligungen zu kämpfen. Das Recht auf Selbstbestimmung der Geschlechtsidentität und der Schutz vor Diskriminierung und Gewalt seien Grund- und Menschenrechte, betonten die Fachleute. Die Politik müsse daher den Rahmen dafür schaffen, dass die Rechte aller Menschen geachtet und geschützt sind.
Die Kommission rät zu einer besseren Förderung von Selbstorganisationen, Projekten und Initiativen sowie Fortbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. Landesgleichstellungsgesetze und das Bundesgleichstellungsgesetz sollten explizit die Belange von trans*- und intergeschlechtlichen Menschen beachten.
Um der deutlichen Ausgrenzung, Stigmatisierung und Benachteiligung inter- und transgeschlechtlicher Menschen insgesamt entgegenzutreten, fordert die Kommission klare rechtliche Änderungen: So unterstützt sie die Forderung des Deutschen Ethikrats speziell für intergeschlechtliche Menschen, eine Kategorie „anderes“ in das Personenstandsrecht einzuführen, die in jedem Lebensalter selbstbestimmt gewählt werden dürfe. Medizinisch nicht zwingende Eingriffe und medikamentöse Behandlungen bei Minderjährigen und nicht einwilligungsfähigen Personen, um das Geschlecht zu „verdeutlichen“, gehörten ausdrücklich verboten. Für Betroffene müsse ein Entschädigungsfonds eingerichtet werden.
Für transgeschlechtliche Menschen müsse es klare Erleichterungen bei den Möglichkeiten zur Anpassung des Vornamens und des Personenstands geben, so die Kommission. Für einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt brauche es außerdem ein Recht auf eine rückwirkende Änderung des Vornamens z.B. in Ausbildungszeugnissen und Abschlüssen.
3. „Schließen der Entgeltlücke nach Geschlecht“
Auf den Seiten 21 bis 38 werden konkrete Handlungsempfehlungen genannt!
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