Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur dritten Option

Intersexuelle Menschen e.V. positioniert sich

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben Intersexuelle Menschen e.V. und der Elternrat unserer angeschlossenen Selbsthilfegruppen eine Stellungnahme veröffentlicht. Außerdem wurde eine Umfrage bei intersexuellen Menschen und deren Angehörigen zur dritten Option durchgeführt und das Meinungsbild liegt nun vor.

Die entsprechenden Dateien können hier heruntergeladen werden:

Stellungnahme Intersexuelle Menschen e.V.

Stellungnahme Elternrat Selbsthilfegruppen

Meinungsbild zur dritten Option

Infostand auf der didacta 2018 Hannover / Messestand Halle 12, Stand E109

Intersexuelle Menschen didaktisch gut (seit 2015)

Die meisten Menschen gehen selbstverständlich davon aus, dass es nur zwei Geschlechter gibt, das weibliche und das männliche Geschlecht, und dass sich alle Menschen in dieses binäre System einordnen lassen. Für die Einordnung gibt es Kriterien, die in der Regel auf dem Aussehen der äußeren Geschlechtsorgane beruhen. Dass es auch Menschen gibt, die nicht in dieses System passen, da ihre Geschlechtsmerkmale weder typisch männlich noch typisch weiblich aussehen, ist trotz einer zunehmenden Aufklärung durch die Medien noch immer vielen Menschen unbekannt.

In der Medizin wird aktuell die Abkürzung DSD verwendet, das für „Disorder of Sexual Development“ steht und mit „Störungen der Geschlechtsentwicklung“ übersetzt wurde. Die Erkenntnis, dass es eine Vielzahl geschlechtlicher Daseinsformen gibt, führt dazu, dass heute die Abkürzung DSD auch von Medizinern als „Differences of Sexual Development“ gesehen und mit „Besonderheiten der Geschlechtsentwicklung“ übersetzt wird.

In der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates vom 23.02.2013 heißt es unter anderem:

„Einig sind sich alle Experten darin, dass neben der Dominanz des medizinischen Diskurses der gesellschaftliche Umgang mit Intersexualität vor allem durch Nichtthematisierung gekennzeichnet ist.“
[…]
„Zur Förderung des Respekts und der Unterstützung Intersexueller in der Gesellschaft ist eine breite Wissensvermittlung erforderlich.“

Um diese Wissenvermittlung zu unterstützen, bietet unser Verein Broschüren, persönliche Schulungen und Lehrmittelunterstützung für Hebammen, Lehrpersonal, Psychologen und beratende Institutionen.

An unserem Büchertisch mit eigenen und externen Publikationen, verschiedenen Broschüren, einem Spiel, einem Film und einer Unterrichtseinheit können Sie sich genauer über unser Thema informieren und mit intersexuellen Menschen und Eltern von intersexuellen Menschen ins Gespräch kommen.

Die Programminfos für die Messe lassen sich als PDF herunterladen:

Programminfo KITA

Programminfo Schule / Hochschule

Forschungsbericht UNI Bremen

Intersexuelle Menschen in der Gesellschaft

Im Rahmen eines Forschungsprojektes im Modul Sozialpsychologie des Studiengangs Psychologie (B.Sc.) wurde im Jahr 2017 an der Universität Bremen eine qualitative Studie zum Thema Intersexualität durchgeführt und durch Dr. Michael Schottmayer betreut. Unsere Forschungsgruppe, bestehend aus sechs Studierenden, führte hierfür drei Interviews mit intersexuellen Personen durch und setzte diese in einen gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Kontext. Unser Ziel war, ein möglichst ganzheitliches Bild der Situation von Inter*Personen und ihrem Leben in unserer Gesellschaft darzustellen, um Missstände aufzudecken und Perspektiven aufzuzeigen. Denn bereits bei der Literaturrecherche stellte sich heraus, dass vorangegangene Studien das Thema „Intersexualität“ eher einseitig betrachten und somit deren Komplexität und Auswirkungen auf das ganze Leben, auch in gesellschaftlicher Hinsicht, nur unzureichend abbilden.

In den Interviews wurden viele Problemherde, aber auch Chancen, deutlich. Es wurde von Ablehnung und Akzeptanz, Ignoranz und Interesse der Gesellschaft und verschiedenen Einstellung zur eigenen Geschlechtsidentität und Geschlecht im Allgemeinen gesprochen. Außerdem sprachen unsere Interviewpartner für Außenstehende nicht sofort ersichtliche Themen an, wie das erhöhte gesundheitliche Risko von Inter*Personen und deren rechtliche Lage in Deutschland.

Die Interviewten äußerten sich zu den verschiedenen Themenbereichen zum Teil konträr, aber alle drei betonten wiederholt die Notwendigkeit einer besseren Aufklärung: zum einen solle das Thema Intersexualität mehr in den Fokus der Gesellschaft rücken, zum anderen sei es auch unerlässlich, dass das Rechts- und das Gesundheitssystem intersexuellen Personen vermehrt, um hierdurch deren gesellschaftliche Stellung zu verbessern und eine optimierte medizinische und psychologische Behandlung und Betreuung zu ermöglichen.

Eine inhaltliche Zusammenfassung unseres Forschungsberichts finden Sie im Folgenden.

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Neuer Vorstand 2017

Intersexuelle Menschen e.V. formiert sich neu

In der Mitgliederversammlung am 23.06.2017 wurde ein neuer Vorstand gewählt, Lucie Veith ist als 1. Vorsitzende_r ausgeschieden. Wir danken Lucie Veith für die langjährige ehrenamtliche Arbeit.

Als neuer Vorstand wurden gewählt:

1. Vorsitzende_r Stefanie Klement
2. Vorsitzende_r Petra Krämer
Schriftführer_in Silke Arndt – Olejarz
Kassenwart_in Anja Kumst

Die Mitgliederversammlung hat erstmals die Ehrenmitgliedschaft von drei Mitgliedern beschlossen. Als besondere Überraschung und Dank an unsere ehemalige 1. Vorsitzende haben sich die Vereinsmitglieder im Rahmen einer Sammelaktion großzügig für ihre ehrenamtliche Tätigkeit bedankt.

Infostand auf der didacta 2017

Intersexuelle Menschen didaktisch gut

Die meisten Menschen gehen selbstverständlich davon aus, dass es nur zwei Geschlechter, nämlich das weibliche und das männliche Geschlecht gibt und dass sich alle Menschen in dieses binäre System einordnen lassen. Für die Einordnung gibt es Kriterien, die in der Regel auf dem Aussehen der äußeren Geschlechtsorgane beruhen. Dass es auch Menschen gibt, die nicht in dieses System passen, da ihre Geschlechtsmerkmale weder typisch männlich noch typisch weiblich aussehen, ist trotz einer zunehmenden Aufklärung durch die Medien noch immer vielen Menschen unbekannt.

In der Medizin wird aktuell die Abkürzung DSD verwendet, das für „Disorder of Sexual Development“ steht und mit „Störungen der Geschlechtsentwicklung“ übersetzt wurde. Die Erkenntnis, dass es eine Vielzahl geschlechtlicher Daseinsformen gibt, führt dazu, dass heute die Abkürzung DSD auch von Medizinern als „Differences of Sexual Development“ gesehen und mit „Besonderheiten der Geschlechtsentwicklung“ übersetzt wird.

In der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates vom 23.02.2013 heißt es unter anderem:

„Einig sind sich alle Experten darin, dass neben der Dominanz des medizinischen Diskurses der gesellschaftliche Umgang mit Intersexualität vor allem durch Nichtthematisierung gekennzeichnet ist.“
[…]
„Zur Förderung des Respekts und der Unterstützung Intersexueller in der Gesellschaft ist eine breite Wissensvermittlung erforderlich.“

Um diese Wissenvermittlung zu unterstützen, bietet unser Verein Broschüren, persönliche Schulungen und Lehrmittelunterstützung für Hebammen, Lehrpersonal, Psychologen und beratende Institutionen.

An unserem Büchertisch mit eigenen und externen Publikationen, verschiedenen Broschüren, einem Spiel, einem Film und einer Unterrichtseinheit können Sie sich genauer über unser Thema informieren und mit intersexuellen Menschen und Eltern von intersexuellen Menschen ins Gespräch kommen.

Hamburger Appell

Wir sind Mitglied der National Coalition

Mehr zum Hamburger Appell hier.

Neue Untersuchung erschreckend!

Kosmetische OPs an intersexuellen Kindern sind nicht entscheidend zurückgegangen.

Die Selbsthilfegruppen hatten es lange vermutet.

Auch die Zahlen der Entfernung der hormonproduzierenden Organe sind nicht entscheidend gesunken. Nun ist die Politik gefordert und hat die Menschenrechte zu gewährleisten. Es stellt sich die Frage, warum die Genitalverstümmelungen an intergeschlechtlichen Menschen nicht endlich mit einem wirksamen Gesetz gestoppt werden.

Die Studie von U. Klöppel ist hier zu finden:
https://www.gender.hu-berlin.de/de/publikationen/gender-bulletins/texte-42/kloeppel-2016_zur-aktualitaet-kosmetischer-genitaloperationen

Intersex Solidaritätstag

26. Oktober 2016

Festzustellen ist:

Immer noch werden in Deutschland intergeschlechtliche Kinder sehr häufig schon im Kindesalter ohne medizinische Notwendigkeit operiert. Dabei wird das eigene Genital zerstört und ein „Normgeschlecht“ geschaffen. Immer noch schützt die Bundesrepublik diese Kinder nicht.

Bis zum heutigen Tage werden intergeschlechtlichen Kindern hormonproduzierenden Organe entfernt und diese Kinder unfruchtbar gemacht. Eine spätere Elternschaft wird damit verunmöglicht.
Auch 2016 sind die Menschen, die ohne informierte Einwilligung durch medizinische Eingriffe und Duldung des Staates genital zerstört wurden, nicht entschädigt. Man gewährt ihnen nicht einmal eine geschlechtergerechte medizinische Versorgung.

Immer noch werden intersexuelle Menschen nicht als das in den Schulbüchern dargestellt, was sie sind: normale Menschen mit einem eigenen Geschlecht, mit Genitalien, mit einem Begehren, mit vielen wertvollen Talenten und Potenzialen, Herz und Seele.

Immer noch zerbrechen Familien, weil selbst dort verschämt über das scheinbar Unfassbare geschwiegen wird. Unsichtbarmachen und fehlender Respekt sind tägliche Verletzungen für 80.000 – 120.000 intergeschlechtliche Menschen in Deutschland.

Leute, wir brauchen Eure Solidarität, sonst hört das nie auf!

Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlicht die Empfehlungen einer unabhängigen Expertenkommision

Gleiche Rechte – gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Mehr Schutz vor sexualisierter Belästigung am Arbeitsplatz, Abbau von Benachteiligungen trans*- und intergeschlechtlicher Menschen und ein effektives Gesetz zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern – das sind die Hauptforderungen der von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingesetzten unabhängigen Kommission „Gleiche Rechte – Gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts“. Die Kommission unter dem Vorsitz von Prof. Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, sowie dem Regierenden Bürgermeister von Berlin a.D, Klaus Wowereit, mahnte vor allem eine Stärkung der Rechte von Betroffenen an.

Die Kommission legte darüber hinaus einen besonderen Schwerpunkt auf Benachteiligungserfahrungen trans*- und intergeschlechtlicher Menschen. „Zwangsoperationen intergeschlechtlicher Kinder sind klare Menschenrechtsverletzungen und müssen aufhören. Und bürokratische Hürden bei Geschlechtsangleichungen und bei Namensänderungen sind für transgeschlechtliche Menschen eine Zumutung“, sagte Allmendinger.

„Viele Betroffene fühlen sich wehrlos und mit ihren Problemen alleine gelassen. Die Empfehlungen der Kommission zeigen, wie groß der Handlungsbedarf für den Staat, aber auch für die Tarifparteien ist“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders. „Jetzt geht es darum, sie umzusetzen – dafür zählen wir auf die Unterstützung von Politik und Tarifparteien. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat sich in den letzten fast zehn Jahren bewährt. Die Empfehlungen der Kommission zeigen aber, dass es Überarbeitungsbedarf gibt.“

Zu den Kommissionsmitgliedern zählten Fachleute aus der Wirtschaft, den Gewerkschaften, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft. Die unabhängige Kommission wurde im Rahmen des Themenjahres der Antidiskriminierungsstelle „Gleiches Recht. Jedes Geschlecht.“ einberufen.

Die wichtigsten Handlungsempfehlungen:

1. „Sexualisierte Belästigung in Erwerbsarbeit und Ausbildung“

2. „Diskriminierungsfreier Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt, insbesondere Trans* und Inter*“

Trans*- und intergeschlechtliche Menschen haben nach Angaben der Kommission im gesamten Lebensverlauf mit besonders starken Benachteiligungen zu kämpfen. Das Recht auf Selbstbestimmung der Geschlechtsidentität und der Schutz vor Diskriminierung und Gewalt seien Grund- und Menschenrechte, betonten die Fachleute. Die Politik müsse daher den Rahmen dafür schaffen, dass die Rechte aller Menschen geachtet und geschützt sind.

Die Kommission rät zu einer besseren Förderung von Selbstorganisationen, Projekten und Initiativen sowie Fortbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. Landesgleichstellungsgesetze und das Bundesgleichstellungsgesetz sollten explizit die Belange von trans*- und intergeschlechtlichen Menschen beachten.

Um der deutlichen Ausgrenzung, Stigmatisierung und Benachteiligung inter- und transgeschlechtlicher Menschen insgesamt entgegenzutreten, fordert die Kommission klare rechtliche Änderungen: So unterstützt sie die Forderung des Deutschen Ethikrats speziell für intergeschlechtliche Menschen, eine Kategorie „anderes“ in das Personenstandsrecht einzuführen, die in jedem Lebensalter selbstbestimmt gewählt werden dürfe. Medizinisch nicht zwingende Eingriffe und medikamentöse Behandlungen bei Minderjährigen und nicht einwilligungsfähigen Personen, um das Geschlecht zu „verdeutlichen“, gehörten ausdrücklich verboten. Für Betroffene müsse ein Entschädigungsfonds eingerichtet werden.

Für transgeschlechtliche Menschen müsse es klare Erleichterungen bei den Möglichkeiten zur Anpassung des Vornamens und des Personenstands geben, so die Kommission. Für einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt brauche es außerdem ein Recht auf eine rückwirkende Änderung des Vornamens z.B. in Ausbildungszeugnissen und Abschlüssen.

3. „Schließen der Entgeltlücke nach Geschlecht“

Auf den Seiten 21 bis 38 werden konkrete Handlungsempfehlungen genannt!

Für den Zugang zum Bericht auf das Bild klicken:

Situation der bundesweiten Beratung

Die „Interminsterielle Arbeitsgruppe Inter*“ (IMAG) hat die Ergebnisse der Studie zur Beratungssituation für Intersexuelle Menschen und deren Angehörige veröffentlicht.

Die  Ergebnisse  decken sich  mit den  Erfahrungen des Vereins.

Mehr:  http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/kurzzeitbefragung-intersexualitaet,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pd     f