Der Verein Intersexuelle Menschen e.V. (IMeV) wird am 17.4.2014 10 Jahre

Auf die Frage, ob denn gefeiert wird, gibt die 1. Vorsitzende* Lucie Veith in der Bundesgeschäftsstelle in Neu Wulmstorf bei Hamburg eine überraschende Antwort: „Zu feiern es gibt eigentlich wenig, denn unsere Hauptziele sind immer noch unerfüllt, immer noch werden intersexuell geborene Kinder und junge Erwachsene ohne medizinische Gründe und ohne deren Einwilligung an den Genitalien operiert, immer noch werden gesunde hormonproduzierende Organe entfernt. Das macht ratlos, denn dieses Vorgehen, stellt nach Aussagen der UN-Konvention gegen Folter eine unmenschliche Behandlung dar, die es nicht geben dürfte. Immer noch nicht sind die intersexuellen Menschen im Gedächtnis der Mehrheitsbevölkerung wieder angekommen, dabei ist jedes 2000. Kind intersexuell geboren…

Wir werden diesen Jahrestag trotzdem feiern,

weil wir leben, weil wir in den Selbsthilfegruppen der xy-frauen.de und der SHG Intersexuelle Menschen.net immer mehr Menschen vereinen, ihnen weiterhelfen. In den Elterngruppen wird gute Arbeit geleistet, unsere Onlineberatung für intersexuelle Menschen ist einmalig in Deutschland, wenn nicht in ganz Europa. Jahr für Jahr schließen sich mehr geschädigte intersexuelle Menschen sich uns an und besuchen unsere Treffen. Und dies geschieht ausschließlich von unbezahlten, unbezahlbaren ehrenamtlichen Helfern.

Das ist großartig und ein Innehalten wert.

Wir wollen auch an die Menschen denken, die nicht mehr bei uns sind.

Ein Jubiläum ist auch immer ein guter Zeitpunkt sich zu bedanken. Das wollen wir tun.

Wir danken den Krankenkassen DAK, AOK, KKH, TK, VDEK und der Barmer für die finanzielle Unterstützung, wir danken dem Deutschen Institut für Menschenrechte und dem Deutschen Ethikrat, den Expertinnen der UN-Ausschüsse, den Ländern NRW und Niedersachsen, der Stadt Hamburg für die Projekthilfen, unseren Experten im wissenschaftlichem Beirat, unseren Spendern, die einiges möglich gemacht haben. Es gibt viele Helfer im Verein, die für Beratung und Projekte zur Verfügung stehen. Großartige Menschen, die  all ihre Kraft in eine Arbeit geben, die sonst nicht geleistet werden würde.

Gegründet wurde IMeV von Teilnehmer_innen der Selbsthilfegruppe XY-Frauen. Diese Selbsthilfegruppe entstand 1997auf Initiative von vier intersexuellen Menschen. Allen war gemeinsam, dass sie mit einer Besonderheit der geschlechtlichen Entwicklung geboren waren, alle vier waren Opfer systematischer Entfernung ihrer hormonproduzierenden Organe geworden. Niemand von ihnen war aufgeklärt über das eigene Sein und alle Teilnehmer_innen waren xy-chromosomal, waren zu „Mädchen“ gemacht, hatten einen weiblichen Personenstand und hatten in ihren Familien und auch im Bereich der Medizin ein Schweigen erlebt, das ohne Beispiel ist. Sie bildeten eine Gruppe schwer geschädigter Menschen, die zum Teil schon als Kleinkind der Illusion zum Opfer gefallen sind, man könne Geschlecht anerziehen und ein Kind habe keine Erinnerung an das, was es vor dem 24. Lebensmonat erlebt hat. Zu den irreversiblen Schäden zählen die Zerstörung ihrer Genitalen und die schönheitschirurgische Herstellung eines Normgeschlechtes. Seit der sogenannten Consensus-Konferenz 2004 in Chicago werden sie als „Kinder mit DSD“ benannt.

Intersexuelle Menschen, die sich selbst als Intersexuelle, Hermaphroditen, Inter* oder Zwitter bezeichnen – in der Medizin als Kinder mit DSD (Disorders of Sex Development) benannt – wurden und werden in unserer Gesellschaft, die nur „Männer“ und „Frauen“ anerkennt, juristisch, politisch und sozial unsichtbar gemacht. Als „abnormal“ klassifiziert, werden ihre gesunden Körper zum medizinischen Notfall erklärt: Ohne Einwilligung der intersexuellen Menschen werden in der Regel im Kindesalter kosmetische Genitaloperationen an ihnen vollzogen, um das Genital zu „vereinheitlichen“. Dabei wird in Kauf genommen, dass das sexuelle Empfinden vermindert oder gänzlich zerstört wird.

Menschen mit einer Besonderheit der geschlechtlichen Entwicklung sind ein Teil unserer Gesellschaft und haben als gleichberechtigte Bürger ein Recht auf freie Entfaltung und Entwicklung sowie auf gleichberechtigte Teilhabe am Leben. Seit dem 1.11.2013 ist im Personenstandsgesetz geregelt: „Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen“ (§ 22 Abs. 3 PSTG). Allerdings stellt sich die Frage, ob diese Regelung Kinder vor Diskriminierungen und medizinischen Eingriffen wirksam schützt.

Es ist Bewegung in die Diskussion gekommen, nicht zuletzt dank der Betroffenenvereinigungen. Seit den frühen 1990er Jahren protestieren einzelne intersexuelle Menschen gegen die Misshandlungen. Sie haben sich in Selbsthilfegruppen organisiert und sich wegen der fehlenden Erwachsenmedizin für Opfer dieser Eingriffe selbst zu Spezialisten in eigener Sache fortgebildet. Und sie machen Druck.

Ein wichtiger Akteur ist der Verein Intersexuelle Menschen e.V. (IMeV), der seit nunmehr zehn Jahren besteht.

IMeV erbringt für intersexuelle Menschen und ihre Familien folgende Leistungen:

– Unterstützung, Finanzierung, Förderung und Ausbildung von Selbsthilfegruppen

– individuelle Beratung, Unterstützung und Hilfe in schwierigen Lebenssituationen

– Förderung und Unterstützung der Selbsthilfe von Eltern mit intersexuellen Kindern

– Kooperation mit anderen Initiativen und Verbänden mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung

– Beratung, Fort- und Weiterbildung politischer, gesellschaftlicher und medizinischer Einrichtungen

– Aufbau eines Netzes von Selbsthilfe- und Beratungsstellen in Deutschland

– Weitergabe besonderer Expertise intersexuelle Lebensentwürfe betreffend

IMeV setzt sich für ein selbstbestimmtes, diskriminierungsfreies Leben aller Menschen ein. Der Verein steht für die Verwirklichung der Menschenrechte und wendet sich gegen jede Art von Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund des Geschlechts auf nationaler und internationaler Ebene. Mit eigenen Berichten hat der Verein zu mehreren Staatenberichten bei den UN-Menschenrechtsausschüssen Stellung genommen:

Parallelbericht 2008 zum 6. Staatenbericht Deutschlands zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW): Jede mit dem Geschlecht begründete Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung verpflichtet die Vertragsstaaten gemäß Artikel 2, „alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau durch Personen, Organisationen und Unternehmen zu ergreifen“. Dabei fordert CEDAW die Vertragsstaaten in Artikel 5 auf „einen Wandel in den sozialen und kulturellen Verhaltensmustern von Mann und Frau zu bewirken, um so zur Beseitigung von Vorurteilen sowie von herkömmlichen und allen sonstigen auf der Vorstellung von der Unterlegenheit oder Überlegenheit des einen oder anderen Geschlechts oder der stereotypen Rollenverteilung von Mann und Frau beruhenden Praktiken zu gelangen.“

In seinen Abschließenden Bemerkungen fordert der UN-Ausschuss Deutschland auf: (1) in den Dialog mit den intersexuellen Menschen und ihren Vereinen und Verbänden zu treten, (2) dem Ausschuss binnen zwei Jahren einen Sonderbericht abzuliefern. In der Folge initiierte die Bundesregierung einen solchen Dialog und es erfolgte eine Stellungnahme des Deutschen Ethikrats zum Thema Intersexualität
(www.intersexuelle-menschen.net/pdf/Schattenbericht_CEDAW_2008-Intersexuelle_Menschen_e_V.pdf).

Parallelbericht 2010 zum 5. Staatenbericht Deutschlands zum Internationalen Pakt der Vereinten Nationen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR): Ein wesentlicher Punkt betraf das Recht auf bestmögliche Gesundheit. In den Abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses heißt es: Menschen, die sich als intersexuelle Menschen mit einer ihnen eigenen Geschlechtsidentität sehen, dürfen nicht als geistig gestört angesehen werden. Eine intersexuelle Identität ist keine Krankheit!
(www.intersexuelle-menschen.net/pdf/Sozialpakt_deutsche_Fassung_mit_Fallstudien.pdf).

Parallelbericht 2012 mit Unterstützung der Humboldt LAW Clinic zum 5. Staatenbericht Deutschlands zur Anti-Folter-Konvention(CAT): Den Abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses ist deutlich zu entnehmen, dass an Intersexuellen vorgenommene Genitalverstümmelungen und die Entfernung hormonproduzierender Organe grausame, unmenschliche Behandlungen darstellen. Bis zum heutigen Tage hat die Bundesregierung keine amtliche Übersetzung veröffentlicht. Den Opfern ist trotz Antrag noch keine Wiedergutmachung gewährt worden
www.intersexuelle-menschen.net/pdf/CAT_ParallelReport_Intersex_2011_DE.pdf).

Universal Periodic Review-Verfahren (2013): Die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention nahm die zweite Überprüfung Deutschlands im Rahmen des periodischen Überprüfungsberichts zum Anlass, auf die Situation intersexuell geborener Kinder hinzuweisen und forderte eine diskriminierungsfreie Anerkennung dieser Kinder.
(www.national-coalition.de/pdf/28_10_2012/UPR_Deutschland_2013_Beitrag_NC.pdf).

Parallelbericht zum 1. Staatenbericht Deutschlands zur UN-Behindertenrechtskonvention (2013): Erstmals wurden die unerfüllten Rechte der intersexuellen Opfer eingefordert. Ein Thema, das zu wenig Beachtung findet, denn die Tatsache, dass die Interessen des Kindes denen der späteren Erwachsenen entsprechen, wird komplett ignoriert
(www.brk-allianz.de/attachments/article/93/beschlossene_fassung_final_endg-logo.pdf).

Kosmetische Genitaloperationen an Kindern und das Entfernen hormonproduzierender Organe sind unmenschliche Behandlungen und müssen staatlich geahndet werden.

Die Durchsetzung geltender Gesetze, die Verfolgung der Übergriffe und die Solidarität sind Kernforderungen des Vereins Intersexuelle Menschen e.V.

 

Mehr Informationen:

www.intersexuelle-menschen.net

Intersexuelle Menschen e.V.

Bundesgeschäftsstelle

1.Vors. Lucie Veith

Postweg 11

21629 Neu Wulmstorf

vorstand@intersexuelle-menschen.net

Tel. 040 700 98 27