Zwitter-Prozess: Chirurg in 2. Instanz verurteilt
04. September 2008
Christiane Völling teilt mit: Das Oberlandesgericht Köln hat die Berufung ihres Zwangsoperateurs einstimmig definitiv abgelehnt! Der Chirurg hatte die Intersexuelle am 12.8.1977 ohne ihre Einwilligung kastriert und ihr die inneren Geschlechtsorgane entfernt – ein bei mit nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen geborenen Menschen heute noch übliches menschenrechtswidriges Vorgehen. Am 6.2.2008 wurde der Chirurg deshalb vom Landgericht Köln zu einer Schmerzensgeldzahlung verurteilt.
Bereits am 30.6.2008 hatte der 5. Senat des OLG die Berufung wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg zurück gewiesen, worauf der Beklagte nach einer Fristerstreckung Gegenvorstellung erhoben hatte. Das OLG beschloss am 3.9.2008 einstimmig, die Berufung ohne mündliche Verhandlung zurück zu weisen. Der Beschluss ist nicht mehr anfechtbar.
Auch Christianes Anwalt Georg Groth bestätigte auf Anfrage:
„Nach § 522 Abs. 3 der Zivilprozessordnung ist diese Beschwerde nicht anfechtbar. Theoretisch könnte der Beklagte zwar noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen, was jedoch kaum Aussicht auf Erfolg hat. Da keine Verfassungsfragen tangiert wurden, wäre auch ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht abenteuerlich.“
Das Verfahren geht somit ans Landgericht zurück, wo nun über die Höhe des Schmerzensgeldes entschieden werden soll. Gefordert sind mindestens 100’000 Euro.
Christiane Völling:
„Ich kann es noch gar nicht richtig fassen nach dem ganzen Stress der letzten Monate. Ich bin gespannt, wie es weiter geht. Diese Zwangskastration ist eine Straftat.“
Christiane betonte insbesondere ihre Dankbarkeit gegenüber ihrem Anwalt Georg Groth, der ihr die Kosten für das Honorar und die Gerichtskosten vorstreckte.
Wir gratulieren Christiane ganz herzlich und freuen uns mit ihr!
Bleibt zu hoffen, dass alle Mediziner, die heute noch zwischengeschlechtliche Menschen ohne ihre Einwilligung kastrieren und an ihren Genitalien zwangsoperieren, sich dieses Urteil kräftig hinter die Ohren schreiben. Diese menschenrechtswidrigen Zwangsbehandlungen an intersexuellen Menschen müssen endlich aufhören! Bereits sind weitere Gerichtsverfahren in Vorbereitung, doch es ist noch ein langer Weg, bis die an Zwischengeschlechtlichen Jahrzehnte lang begangenen systematischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit endlich gesühnt und soweit wie noch möglich wieder gut gemacht sind.
Mit freundlichen Grüssen
Daniela Truffer
1. Vorsitzende Intersexuelle Menschen e.V.