Bundestag verabschiedet Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschle
PRESSEMITTEILUNG | 26.03.2021
Am 25.03.2021 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. Durch das Gesetz sind Operationen und Behandlungen an intergeschlechtlich geborenen Kindern verboten, wenn sie nur der Angleichung an ein weibliches oder männliches Normgeschlecht dienen sollen. Sofern ein weiterer Grund hinzukommt, können Operationen durch ein gerichtliches Verfahren erlaubt werden.
Die Verabschiedung des Gesetzes ist ein weiterer Meilenstein hin zur Anerkennung von intergeschlechtlichem Leben in Deutschland. Der jahrzehntelange Kampf von intergeschlechtlichen Menschen für ihr Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit war teilweise erfolgreich. Die Signalwirkung ist eindeutig: Eingriffe dürfen nur nach der informierten Einwilligung der Person selbst erfolgen oder müssen gerichtlich genehmigt werden.
Dennoch weist das Gesetz einige Schwachstellen auf und bietet Umgehungspotenzial. Die Schutzwirkung des Gesetzes ist auf die Kinder begrenzt, die eine Diagnose aus dem Bereich „Variante der Geschlechtsentwicklung“ haben. Kinder ohne eine solche Diagnose können weiterhin operiert werden. Sinnvoll wäre es außerdem gewesen, das Verbot einer Auslandsumgehung klar zu regeln. Das von mehreren Expert*innen geforderte bundesweite Zentralregister zur Aufbewahrung der Patient*innenakten wurde aus Zeitgründen ebenfalls nicht eingeführt.
Optimistisch stimmt die angedachte Evaluierung des Gesetzes nach fünf Jahren, da so Schwachstellen bald erkannt werden und entsprechende Nachbesserungen vorgenommen werden können. Für die Evaluierung wäre ein Zentralregister hilfreich, wir hoffen daher, dass ein solches Register noch geschaffen wird. Positiv ist auch die beschlossene verlängerte Aufbewahrungsfrist für Patient*innenakten bei Behandlungen von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, da so der Zugang zu Akten erleichtert wird.
Eine umfangreichere Stellungnahme zum Gesetz wird in den nächsten Wochen auf unserer Homepage veröffentlicht. Wir stehen für Rückfragen unter vorstand@im-ev.de zur Verfügung.
Der Vorstand
Die Pressemitteilung ist hier als PDF abrufbar.